Zur Anfrage:
Die Farbregel für den Schild ist bekannt - aber wie sehr gilt sie auch für die Helmzier?
Ich würde das primär unbedingt bejahen, denn es gibt keinen Grund, warum der geforderte Kontrast und die angemessene Signalwirkung der HZ geringer sein sollte als beim Schildbild.
Nun ist eine HZ meist erheblich komplexer, insbesondere bei wachsenden Personen etc. Je komplexer, desto schwerer ist die "reine Lehre" anwendbar. In diesem Falle sollte das Ganze mit einem gewissen Augenmaß im Geiste guter Gestaltung gesehen werden: Verstoßgrenzen so gering wie möglich.
Genauso wie im Schild gilt "Nebenteile nicht tragisch", so würde ich das auch bei der HZ für Nebenteile akzeptieren, nicht aber für ein grundsätzliches, gleichberechtigtes Nebeneinander wie Teilung/Spaltung o.ä.
Knackpunkt ist die Vermeidbarkeit: Natürlich kann man eine Jacke rechts rot und links blau machen - einfach ein weißes Hemd dazwischen rausschauen lassen und gut ist. Das Entscheidende ist, daß man bei der Komposition schon an spätere Probleme des Einfärbens denkt und nicht erst zeichnet, dann färbt und zuletzt jammert. Denn im Prinzip ist jeder größere Farbverstoß vermeidbar.
Außerdem ist prinzipiell Zweifarbigkeit erstrebenswert. Die Neubecker-Wappen mit ihrer regelmäßigen karnevalsbunten Helmdeckenspaltung sind in meinen Augen kein gutes Vorbild. Und wenn man Zweifarbigkeit erreicht, hat man im Prinzip auch kein Problem mit der Farbregel
