Falls es jemanden auch hier interessiert: Ich habe mich einmal auf die Suche gemacht, wann und wie Fotos gepostet, d.h. im Internet veröffentlicht werden dürfen.
Eingehend dargestellt wird der Sachverhalt auf der Seite
http://www.fotorecht.de/publikationen/gebaeude.html wovon ich auch die meisten der folgenden Punkte ableite:
1. Personenaufnahmen sind natürlich nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Abgebildeten zu verwenden. Erlaubt wäre es dann, wenn die abgebildeten Personen als nebensächliches Beiwerk anzusehen sind und durch die Veröffentlichung nicht verunglimpft werden. In unserem Fall der Wappenabbildung ist dies sicherlich der Fall, ich würde trotzdem empfehlen, alle Personen mittels Bildbearbeitung unkenntlich (evtl. Augenbalken) zu machen.
2. Außenaufnahmen von fremden Gebäuden und deren Verwertung sind dann erlaubt, wenn das Bild von einem öffentlich zugänglichen Standort aufgenommen wurde, also von öffentlichen Straßen, Plätzen usw. Nicht erlaubt wäre die Verwendung der Bilder, wenn diese etwa vom Fenster eines Wohnhauses gemacht worden wären oder unter Verwendung von Hilfsmitteln, etwa einer Leiter oder aus dem Hubschrauber.
3. Innenaufnahmen dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Eigentümers veröffentlicht, das heißt hier gepostet werden. Dieser darf entscheiden, ob Bilder verwendet werden dürfen oder ob ein Entgelt zu zahlen ist. Dies gilt in jedem Fall auch für öffentliche zugängliche Gebäude, wie Museen, Rathäuser, Schlösser, Burgen, usw.
Erlaubt sind Presseaufnahmen auch in Innenräumen bei Veranstaltungen zur öffentlichen Information. Dies ist für uns aber weniger relevant.
5. Kirchen steht sogar noch ein erweitertes Recht im Rahmen der Religionsfreiheit zu. Auch Außenaufnahmen können versagt werden, wenn diese für die Kirche inakzeptabel sind, beispielsweise Aktaufnahmen, aber auch das dürfte für uns ja eher nicht bedeutsam sein. Dies gilt natürlich auch für Klöster und Friedhöfe.
6. Erlaubt ist im Rahmen des Zitatrechts ein Bildzitat als „großes Kleinzitat“ zu verwenden. Voraussetzung ist dabei, dass es sich bei dem Text um ein wissenschaftliches Werk (oder auch pseudowissenschaftlich) handelt. Das Bild muss dabei eingehend im Text verarbeitet werden und darf nicht lediglich etwa mit Bildunterschrift als Hauptaussage stehen. Jedes Zitat ist natürlich als solches mit einer Herkunftsangabe zu kennzeichnen.
(siehe auch
http://www.lehrer-online.de/dyn/bin/385940-386032-1-zitatrecht.pdf )
Ihr müsst entscheiden, ob und ihr euch auf das Zitatrecht nach 6. berufen wollt und könnt. Wissenschaftlicher Ansatz könnte wohl bei diesem Forum wohl bejaht werden.
Auf der anderen Seite habe ich die Erfahrung gemacht, dass öffentliche Stellen die Genehmigung für nichtgewerbliche Zwecke problemlos erteilen, wenn man sie kurz anmailt und dann sind alle Zweifel ausgeschlossen.