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Autor Thema: Helmstellung als Zeichen unehelicher Geburt ?  (Gelesen 938 mal)
Bodinius
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« am: 31. Januar 2009, 15:57:26 »

Oscar Mothes: 2 Illustriertes Baulexikon Band 3 H-P  Leipzig& Berlin Verlag Otto Spamer 1883 führt unter dem Stichwort :Helm S. 31 u.a. auf :
" ... Der Unterschied, daß bürgerliche geschlossene,adelige offene H.e hätten, ist auf alten Wappen nicht beobachtet. Ein nach links ( vom Beschauer nach rechts) stehender H.allein auf einem Wappen deutet auf uneheliche Geburt hin... "

Insgesamt sind in diesem Baulexikon in allen Bänden /4/zusammen viele heraldische Fragen umfassend und sehr mit Beispielen hinterlegt , ausgewiesen worden.

Ich bitte um Beantwortung der Frage :

 Ist die obige Aussage -der Verbindung Helmstellung mit Geburt- eine Einzelmeinung oder historisch belegbar.


Ich bin gerade bei der Herstellung Wappen Hannemann ( GwF) und deshalb hätte eine umfassende Antwort für mich auch praktische Bedeutung. Danke, Bodin aus Breese
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DominikS
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« Antworten #1 am: 31. Januar 2009, 16:50:11 »

Da eine Helmstellung nicht blasoniert wird und somit bei einem Neuaufriss verloren ginge, halte ich das ganze für Humbug.
Wenn man nur dieses Zitat "Ein nach links (vom Beschauer nach rechts) stehender H.allein auf einem Wappen deutet auf uneheliche Geburt hin" zu Grunde legen würde, wären hier viele der Zeichnungen Hupps davon betroffen.
Sicher, dass hier keine Courtoisie vorliegt? Oder der Zusammenhang dazu baulich verlorenging?
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Dominik
Bodinius
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« Antworten #2 am: 31. Januar 2009, 17:53:58 »

Danke , jedoch scheint das 4 bändige Werk nicht einfach so hingeschrieben zu sein, dein Hinweis zur Beschreibung scheint einleuchtend, jedoch wird abweichendes beschrieben, demnach vielleicht auch die untypische Helmstellung ?Bekannt sind mir die Zeichnungen von Hupp auch, eine Beschreibung der Helmstellung fand ich noch nicht, ... Ingo
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DominikS
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« Antworten #3 am: 31. Januar 2009, 18:16:48 »

Dann zeigt doch einfach mal so ein Beispiel aus dem Werk her, dann können wir zum zugehörigen Wappen evtl. mehr finden.
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Dominik
A.Lenz
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« Antworten #4 am: 01. Februar 2009, 09:44:26 »

1) Oscar Mothes war Architekt und Kunsthistoriker und kein Heraldiker. Da in der Heraldik die Helmstellung nicht explizit angesprochen wird, ist diese auch nicht maßgeblich. Und dass ein nach rechts gedrehter Helm für eine "uneheliche Geburt" herhalten soll, gehört in das Reich der Fabel.

2) Ein Wappen besteht entweder aus einem Schild mit Schildbild, bei einem Vollwappen aus Schild, Helm, eventuell Wulst oder Krone, Helmzier und Helmdecken, oder aus Schild mit auf dem Schildrand aufgesetzer Rangkrone ohne Helm und Zier.

3)  Eine Darstellung die nur aus Schild und Helm besteht, ist kein Wappen im herkömmlichen Sinne.

« Letzte Änderung: 01. Februar 2009, 10:07:21 von A.Lenz » Gespeichert
Bernhard Fox
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« Antworten #5 am: 01. Februar 2009, 15:45:47 »

Auch ich kann mir das unmöglich vorstellen. Bestimmt ein Fehler oder eine Mindermeinung.

Denken wir doch auch an die Uni Kiel, die einen Turnierbalken mit einem Bastardfaden verwechselte.
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Bodinius
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« Antworten #6 am: 01. Februar 2009, 16:16:15 »

Leider gibt der Autor des Lexikon nicht an, von wem die Beiträge zu den Stichworten genau sind, es handelt sich wohl um einen Fehler in der Darstellung. Danke für alle Antworten.Ich nutze das Werk für Baufragen und kam nur durch Zufall ,auf die oben genannte Meinung, fand diese auch bisher nirgends,deshalb meine Nachfrage.
Ingo
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Magistri
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« Antworten #7 am: 02. Februar 2009, 12:44:18 »

Mitunter wurden mehrere Helme neben die Schilde gesetzt oder den Schildhaltern aufgestülptDie Stellung des einzelnen Helmes ist bei einem aufrecht stehenden Schild meist nach vorn gekehrt, bei gelehnten zeigt es sich im Profil. Bei mehreren scheint der mittlere von vorn, die anderen gleichmäßig verteilt im Profil, wobei der Helm des vornehmsten Teilwappens in der Regel in der Mitte angeordnet wurde.  Aber erst gegen Ende des 14. Jh.s erfolgte diese Helmanbringung. Es ist historisch unbegründet
die Anzahl der Helme würde die entsprechende Adelsklasse kennzeichnen. Um so mehr ist die These der unehelichen Geburt zurückzuweisen.

Peter
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M.d. Her. Vereins "Zum Kleeblatt" e.V. zu Hannover
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