Magistri
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« am: 03. Juli 2008, 14:22:16 » |
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Nachfolgend wird ein für Genealogen interessantes Thema in der SZ behandelt. Da ab 1. Januar 2009 die Kirchliche Trauung -ohne Standesamt- wieder möglich sein wird, gewinnen die Kirchenbücher wieder an Bedeutung. Was es bedeutet, wenn die kirchliche Hochzeit künftig auch ohne staatliche Trauung stattfinden darf behan- delt folgender Artikel - siehe nachstehenden Link: http://www.sueddeutsche.de/panorama/artikel/352/183778/Das Verbot, eine kirchliche Trauung vor der standesamtlichen Trauung abzuhalten, ist gefallen; heimlich, still und leise ist ein historischer Konflikt zwischen Kirche und Staat beendet worden. Peter
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M.d. Her. Vereins "Zum Kleeblatt" e.V. zu Hannover
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Herold-vom-Rhein
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« Antworten #1 am: 03. Juli 2008, 14:33:59 » |
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Oh! Das ist ja spannend! Scheint ja etwas weniger neu zu sein, ist aber komplett an mir vorbeigegangen.
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« Letzte Änderung: 03. Juli 2008, 14:45:11 von Herold-vom-Rhein »
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DominikS
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« Antworten #2 am: 03. Juli 2008, 17:12:08 » |
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Mit kirchlichen Trauungen habe ich es nicht so, aber eine tolle Info, danke Peter!  Andererseits: die rechtliche Absicherung einer Ehe geht damit flöten, lese ich das richtig?
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Dominik
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Herold-vom-Rhein
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« Antworten #3 am: 03. Juli 2008, 17:19:32 » |
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korrekt. Auch keine Steuerklassenänderung.
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Magistri
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« Antworten #4 am: 03. Juli 2008, 18:37:54 » |
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Und auch gemeinsame Kinder fallen nicht mehr unter die Vergünstigungen des Einkommensteuerrechts, Erbfolgerechts, das wir wohl viele dazu verleiten weiterhin beides zu vollziehen.
Peter
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M.d. Her. Vereins "Zum Kleeblatt" e.V. zu Hannover
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DominikS
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« Antworten #5 am: 03. Juli 2008, 20:48:56 » |
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Und interessant ist die Frage, ob dann der "kirchliche Ehepartner" trotzdem z.B. im Notfall entscheidungsbefugt ist über ärztliche Maßnahmen etc.... irgendwie habe ich das Gefühl, dass das alles nicht so 100% ausgegoren ist.
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Dominik
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Bernhard Fox
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« Antworten #6 am: 03. Juli 2008, 22:00:27 » |
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Kann ich dann eine Frau kirchlich und eine andere standesamtlich heiraten??? 
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Alex
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« Antworten #7 am: 03. Juli 2008, 22:12:22 » |
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Kann ich dann eine Frau kirchlich und eine andere standesamtlich heiraten???  ..das hätte ich jetzt so interpretiert....mach doch mal... ;o)
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"...Ohne Arbeit wär das Leben öde Also sing ich müde meine kleine Ode An die Arbeit..."
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Herold-vom-Rhein
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« Antworten #8 am: 03. Juli 2008, 23:01:41 » |
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also nach der Rechtslage.... ...aus staatlicher Sicht: Ja! Der Staat nimmt quasi religiöäse Trauungen nicht zur Kenntnis. ...aus kirchlicher Sicht: nein! Andererseits - erkennt die Kirche die standesamtliche Trauung überhaupt dann noch an?
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Magistri
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« Antworten #9 am: 04. Juli 2008, 11:15:24 » |
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Ich zitiere aus der HAZ vom heutigen Tage: Am 1. Januar tritt das neue Personenstandsgesetz in Kraft. Das noch von Reichskanzler Otto von Bismarck im Kulturkampf erzwungene Verbot der sogenannten "Voraus-Trauung" durch einen Priester entfalle dann, bestätigte Christoph Hübner, Sprecher des Bundesinnenministeriums. "Mit der Neuregelung wird aber nicht die seit 1878 eingeführte Zivilehe wieder abgeschafft" betonte der Vertreter der Bundesregierung. So können ab 2009 Ehen, rein theoretisch jedenfalls, auch ausschliesslich in der Kirche geschlossen werden. Rechtliche Verbindlichkeit für die Ehepartner haben so gesegnete Ehen allerdings nicht. Für den Staat gelten nur kirchlich Getraute nach wie vor als Unverheiratete. Gleichwohl hat die Neuregelung, die der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats ohne große öffentliche Beachtung beschlossen hat, in den Kirchern auch Diskussionen ausgelöst: Aus kirchlicher Sicht ist die Ehe ein Sakrament, für das man grundsätzlich keine Zivilehe braucht, sagt Stepahanie Uephues von der katholischen Bischofskonferenz.Gleichwohl sprächen viele praktische Gründe für die Zivilehe, die Bismarck einst den Katholiken abtrotzte. Auch Hannovers Landesbischöfin Käßmann hält vierl von der Zivilehe, zumal die Protestanten dier Ehe nicht als Sakrament sondern als "weltlich Ding" (Luther) betrachten:" Die Ehe ist auf Dauer und Verlässlichkeit angelegt, rechtlich kann das nur der Staat sicherstellen". Aus diesem Grunde gebe es bei den Protestanten nur Gottesdienste, die anlässlich einer Eheschliessung stattfinden. Und diese Eheschliessung muss auch künftig imm Standesamt vollzogen werden. Insofern ändert sich für unsd da nichts; die Bischöfin betont, dass die staatliche Eheschliessung viel Schutz gewähren könne: Frauen die zu Hause bleiben um die Kin der zu erziehen, brauchen rechtlicxhen Schutz - und da können wir als Kirchen allein nichts tun, sogerne wir auch Gottesdienste mit Eheleuten feiern. Deshalb halte auch die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) deren Gremien die Dinge ausführlich diskutierten, am geübten Verfahren fest: erst Standesamt, dann Gang zum Altar. Immerhin müssen katholische Priester, die einer noch "wilden" Ehe schon mal vorab den kirchlichen Segen erteilt haben, nicht mehr mit Strafverfolgung rechnen, wie dies noch bis zu den fünfziger Jahren geschah. Auch machen sie sich keiner Ordnungswidrigkeit schuldig, auf die seit 1953 allerdings auch keinerlei Sanktion folgte - weshalb der Staat jetzt das Verbot der "Voraus-Trauung" einfach strich. In der Praxis indessen läuft es ohnehin in aller Regel andersrum: Der Normalfall ist die Trauung vor dem Standesamt, nur jede dritte Ehe wird auch noch kirchlich gesegnet.
Soweit die Meinung des Redakteurs M.B. Berger.
Peter
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M.d. Her. Vereins "Zum Kleeblatt" e.V. zu Hannover
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Manni
Gast
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« Antworten #10 am: 04. Juli 2008, 11:34:29 » |
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Es geht keineswegs darum, solche "rein kirchlichen" Heiraten wieder zu ermöglichen, wie es jetzt die Presse aufgegriffen hat, sondern darum, eine historisch bedingte Verbotsvorschrift zu streichen, die überholt erschien: In der Anfangszeit der Standesämter ging es darum, die "obligatorische Ziviltrauung" gegen den Widerstand kirchlicher Kreise durchzusetzen. Vorher (in vielen Teilen Deutschlands bis 1874/1876) waren ja die Kirchen allein für die(auch vor dem Staat gültige) Trauung zuständig gewesen. Deswegen wurde nun Geistlichen streng verboten, eine kirchliche Trauung ohne vorherige standesamtliche Trauung vorzunehmen. Wenn es ursprünglich eine Strafvorschrift gab(?) für Geistliche, die gegen dieses Gesetz verstießen, so bestand diese auch schon vor dem neuen Personenstandsgesetz lange nicht mehr. Unter anderem deshalb, und weil zumindest die großen Kirchen in Deutschland längst die Zivilehe anerkannt haben, wurde die Verbotsvorschrift jetzt als anachronistisch gestrichen. Manni
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